Psychotherapie ist hochwirksam zur Optimierung des Umgangs mit psychischen Problemen. Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich vor allem an erwachsene Menschen mit folgenden Beschwerden:
Depression & Burnout
Typische Symptome sind Antriebslosigkeit, gedrückte Stimmung, Interessen- und Freudlosigkeit, Selbstzweifel, Schuldgefühle, Grübeln und verminderte Belastbarkeit im Privaten und Berufsleben.
Ängste & Zwänge
Typische Symptome sind ausgeprägtes Erleben von Angst und Panik, sowie chronische Anspannung, Herzrasen, Zittern und Schwitzen in den angstauslösenden Situationen. Die Betroffenen machen sich exzessive Sorgen in verschiedenen Lebensbereichen und vermeiden z.B. soziale oder öffentliche Situationen. Das Bedürfnis nach Sicherheit und Kontrolle kann zu Zwangsgedanken und Zwangsverhaltensweisen führen.
Psychosomatik & chronische Schmerzen
Typische Symptome sind Missempfindungen und Funktionsstörungen in verschiedensten körperlichen Regionen ohne bislang klar identifizierbare körperliche Ursache oder auch chronische Schmerzen in einer bestimmten Körperregion. Psychotherapie kann dabei helfen den Umgang mit diesen körperlichen Beschwerden verbessern.
Verhaltenssüchte
Typische Symptome sind exzessives oder suchtartiges Verhalten in einem oder mehreren Bereichen: Essattacken (Binge-Eating), Medienkonsum, Pathologisches Spielen (Gaming oder Glücksspiel), Kaufsucht, Internetsucht.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für die Psychotherapie werden in der Regel problemlos übernommen. Die ersten 3 Sprechstunden, sowie 5 Sitzungen (Probatorik), als auch in einigene Fällen die Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) sind nicht antragspflichtig. Sie können sich direkt und bequem selbst einen passenden Termin für das Erstgespräch buchen. Während der Probatorik stellen wir zusammen einen Antrag auf Kurzzeittherapie / Langzeittherapie. Hierzu holen Sie von Ihrer PKV die notwendigen Formulare ein und bringen Sie von Ihrer Seite ausgefüllt mit.
Die jeweiligen Bedingungen der PKV sind jedoch unterschiedlich. Deshalb empfehle ich bei Ihrer PKV zu erfragen:
1) ob Psychotherapie im Leistungsumfang enthalten ist
2) mit welchem Stundenkontingent (falls es eines gibt)
3) ob die Kosten vollumfänglich oder nur anteilig erstattet werden
4) welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.
Beachten Sie, dass ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen sind, da die PKV oft nur bis zum 2,3-fachen Satz erstattet. Wenn Ihre PKV keinen höheren Satz bewilligt, dann beläuft sich Ihre Zuzahlung zum Beispiel im Rahmen einer Kurzzeittherapie (5 probatorische Sitzungen + 24 kurzzeittherapeutische Sitzungen) auf insgesamt ca. 200€.
Beihilfe
Die Kosten für die ersten 3, Sprechstunden, 5 Sitzungen (Probatorik) und in einigen Fällen auch die Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) erstattet die Beihilfe ohne Antragstellung. Buchen Sie sich gerne direkt selbständig einen Termin für ein Erstgespräch. Nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernimmt die Beihilfestelle die Kosten Ihrer Psychotherapie anteilig. Den Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Beihilfestelle.
Beachten Sie, dass ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen sind, da die Beihilfestelle (auch in Kombination mit einer PKV) oft nur bis zum 2,3-fachen Satz erstattet. Wenn Ihre Beihilfestelle keinen höheren Satz bewilligt, dann beläuft sich Ihre Zuzahlung zum Beispiel im Rahmen einer Kurzzeittherapie (5 probatorische Sitzungen + 24 kurzzeittherapeutische Sitzungen) auf insgesamt ca. 200€.
Heilfürsorge der Bundeswehr
Sie können direkt selbständig einen Termin bei mir buchen (Ignorieren Sie die Angaben zum Honorar). Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge der Bundeswehr. Sie benötigen einen Überweisungsschein von Ihrem Truppenarzt, dieser dient mir als Kostenzusage. Die ersten 5 Sitzungen werden übernommen. Für die Bewilligung weiterer Therapiesitzungen erstelle ich einen Befundbericht für den Truppenarzt, in dem die Kostenübernahme für weitere Sitzungen erbeten wird.
Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattungsverfahren)
Um die Kosten der Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen, müssen Sie der Krankenkasse nachweisen, dass für Sie kein Psychotherapieplatz unter zumutbaren zeitlichen und örtlichen Bedingungen verfügbar ist. Folgende Unterlagen sind hierfür notwendig:
Liste von PsychotherapeutInnen, die Sie erfolglos zwecks eines Therapieplatzes kontaktiert haben. Sie finden unter http://www.kvb.de unter Angabe Ihrer Postleitzahl eine Auswahl an PsychotherapeutInnen, die mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Rufen Sie all diese PsychotherapeutInnen an, erfragen Sie die Wartezeit für einen Therapieplatz und dokumentieren Sie die Ergebnisse der Gespräche.
Erfragen Sie auch die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Um für das Kostenerstattungsverfahren in Frage zu kommen, müssen Sie mindestens eine Sprechstunde bei einem Vertragspsychotherapeuten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben, in dem Sie das Formular "PTV11" ausgehändigt bekommen, auf dem die vorläufige Diagnose und Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung vermerkt ist.
Konsiliarbericht vom Hausarzt, um auszuschließen, dass Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen (z.B. organische Ursache), sowie eine Dringlichkeitsbescheinigung.
Formloses Antragsschreiben von Ihnen für die Krankenkasse, in dem Sie die Notwendigkeit Ihrer Behandlung begründen
Bei einer Anfrage per E-Mail mit Verweis auf das Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie Vordrucke und Formulare von mir, welche schließlich für die Antragstellung bei der GKV notwendig sind. Ich empfehle, vorab ein Erstgespräch oder zumindest einen kurzen Sprechstundentermin bei mir in Anspruch zu nehmen, damit Sie mich vorher kennenlernen können. Die Kosten für das Erstgespräch müssen Sie leider selbst tragen, da Kosten erst ab Bewilligung des Kostenerstattungsantrages rückerstattet werden können.
Beachten Sie, dass Sie während der gesamten Psychotherapie finanziell in Vorleistung gehen müssen und bei erfolgreicher Kostenzusage die Kosten von der GKV nachträglich rückerstattet bekommen. Es kann dabei sein, dass ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen sind, da die GKV oft nur bis zum 2,3-fachen Satz erstattet. Wenn Ihre GKV keinen höheren Satz bewilligt, dann beläuft sich Ihre Zuzahlung zum Beispiel im Rahmen einer Kurzzeittherapie (5 probatorische Sitzungen + 24 kurzzeittherapeutische Sitzungen) auf insgesamt ca. 1000€.
In akuten Krisen wenden Sie sich bitte an den Krisendienst Mittelfranken (0800 655 3000) an die Telefonseelsorge (0800 1110111) oder begeben Sie sich direkt in die für Sie zuständige psychiatrische Notfallambulanz.
Selbstzahler
Als Selbstzahler: Zunächst buchen Sie sich idealerweise direkt und bequem über das Online-Terminbuchungstool einen Termin für ein Erstgespräch und ich beantworte Ihnen dann weitere Fragen zu den formalen Rahmenbedingungen (Ablauf, Kosten, usw.) einer Psychotherapie. Wir klären zusammen Ihren Auftrag, stellen eine Diagnose und identifizieren erste therapeutische Ansatzpunkte.
Vorteile einer Psychotherapie als Selbstzahler:
Schnelle Hilfe: Eine Psychotherapie oder eine Beratung / Akuthilfe können ohne Umwege direkt begonnen werden.
Wahlfreiheit: Sie haben freie Wahl hinsichtlich dem passenden Therapeuten.
Volle Kontrolle: Art und Dauer einer Therapie können selbst bestimmt werden. So lange wie gewünscht, nicht länger als nötig.
Umfassende Diskretion und Unabhängigkeit: Keine Versicherung oder sonstige Instanz erfährt etwas / mischt sich ein. (*)
Keine Sperrfrist: Die übliche 2-jährige Sperrfrist für Kassenpatienten nach abgeschlossener / abgebrochener Therapie entfällt.
Konzentration auf das Wesentliche: Jegliche Bürokratie in Form von Anträgen, Formularen oder Gutachten entfällt.
Flexible Termingestaltung: Als Privatpraxis biete ich Ihnen für Sie passende Termine an.
Kontinuität: Viele Klienten schätzen es, in Zukunft bei eventuellem Bedarf jederzeit kurzfristig wieder kommen zu können.
(*) Info für jüngere Interessierte: Kann ich mir durch eine Psychotherapie meine Zukunft verbauen? SPIEGEL vom 02.06.2020
In akuten Krisen wenden Sie sich bitte an den Krisendienst Mittelfranken (0800 655 3000) an die Telefonseelsorge (0800 1110111) oder begeben Sie sich direkt in die für Sie zuständige psychiatrische Notfallambulanz.
Ablauf und Kosten
In einem Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen umfassenden Blick auf Ihre aktuelle Situation, Ihre Bedürfnisse und Wünsche nach einer positiven Veränderung. Sie erhalten die Gelegenheit meine Arbeitsweise kennenzulernen: Lösung verstehen - Erleben verändern!
Gebührenordnung für privat Krankenversicherte, Beihilfeberechtigte und SelbstzahlerInnen: Als Psychotherapeut in privater Praxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Hier ein Auszug:
Psychotherapeutische Sprechstunde (50 Minuten): 134€
Psychotherapeutische Akutbehandlung / Kurzzeittherapie 50 Minuten: 167€
Probatorische Sitzung / Langzeittherapeutische Sitzung: 167€
Erhebung biographischer Anamnese (einmalig zu Therapiebeginn) / GOP-Ziffer 860 (3,0): 160,67 €
Diagnostik / Auswertung Fragebögen / GOP-Ziffer 855 (1,8): 75€
Therapieantrag für Krankenkasse / GOP-Ziffer 85 (2,3): 67 € pro Stunde
Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bei den Probatorischen Sitzungen und während der Langzeittherapie kann es für Privatversicherte / Beihilfeberechtigte zu Zuzahlungen kommen.
Die Termine für die Gespräche vereinbaren wir ganz flexibel und nach Ihrem Bedarf. Zu Beginn und zur Stabilisierung können zweiwöchentliche Kontakte sinnvoll sein. Danach haben sich Abstände von 2-4 Wochen als sinnvoll erwiesen, damit die Ergebnisse der Gespräche im Alltag gut umgesetzt werden können. Ich biete auch flankierende Online-Sitzungen und Therapie auf englischer Sprache an. Als Therapeut für Paar- und Familiensysteme kann ich Ihnen anbieten Angehörige und andere nahestehende Personen in den Therapieprozess in konstruktiver Weise miteinzubeziehen.
Qualitative und innovative Therapie
Systemische Therapie ist ein neues und innovatives Therapieverfahren, welches seine Wirksamkeit wissenschaftlich sehr gut belegen konnte und dadurch seit 2019 auch sozialrechtlich anerkannt ist, neben den etablierten Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie. Dies ermöglicht prinzipiell die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. Als einer der wenigen approbierten Psychotherapeuten in diesem Vertiefungsgebiet darf ich nun die Systemische Therapie im Raum Nürnberg anbieten.
Aufgrund der Verankerung der Psychotherapie im Gesundheitssystem wird psychologische Hilfe oft erst angenommen, wenn "es nicht mehr anders geht". Psychotherapie muss aus meiner Sicht kein langwieriger und unangenehmer Prozess sein, wo es nur um die Analyse von Problemen geht. Meine Mission ist es Ihnen eine lösungsorientierte Therapie- und Beratungsform anzubieten, welche Sie in möglichst kurzer Zeit ihrem erwünschten Lebensgefühl näher bringt.
Die Qualität meiner Arbeit sichere ich mit Fort- und Weiterbildungen, sowie regelmäßiger Supervision und Intervisionsgruppen. Ich bin Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), im Berufsverband Deutscher Psychologen und Psychologinnen (BDP), sowie Mitglied in der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPTV).